Die an anerkannte Vorsorgeeinrichtungen überwiesenen Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzbeträgen von den Steuern abziehbar. Maximale Jahresbeiträge, die von den Bundes-, Kantonal- und Gemeindesteuern abziehbar sind:
CHF/Jahr
Arbeitnehmer oder Selbstständig Erwerbende mit 2. Säule
7'258
Selbstständig-Erwerbende: 20 % des Einkommens, aber maximal