Die Höhe der Beiträge wird in Prozenten des versicherten Lohnes und unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten festgelegt.

Die Beitragszahlung beginnt mit der Aufnahme des Versicherten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, bis zum Tag der ordentlichen Pensionierung oder der Vorzeitigen Pensionierung oder bis zur Beitragsbefreiung (z.B. bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit von mehr als 90 Tagen).

 

Rechnen

Weitere Informationen über die Beiträge finden Sie in unserem Vorsorgereglement, Art. 20 und 21.

Vorgehen :

1. Brutto-AHV-Monatslohn x12 (oder x13) =  Brutto-AHV-Jahreslohn

2. Brutto-AHV-Jahreslohn minus Koordinationsbetrag = Versicherter Jahreslohn (min CHF 3'780.- / max. : CHF 64'260.-)

3. Versicherter Jahreslohn x Gesamtbeitragssatz (Sparen + Risiko + Verwaltungskosten) = Jährlicher Gesamtbeitrag

4. Jährlicher Gesamtbeitrag / 12 = Monatlicher Gesamtbeitrag

5. Monatlicher Gesamtbeitrag aufzuteilen zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherten gemäss der ausgewählten Option (Standard 50%/50%) = Der Anteil des Versicherten muss von dessem Lohn abgezogen werden.

Sparbeitrag / Altersgutschrift in % des versicherten Sparlohnes

 

AlterABCD
17 - 240.0%0.0%0.0%0.0%
25 - 347.4%8.8%10.4%12.4%
35 - 4410.4%11.8%13.4%15.4%
45 - 5415.4%16.8%18.4%20.4%
55 - 64/6518.4%19.8%21.4%23.4%
64/65 - 7018.4%19.8%21.4%23.4%
Anrechenbarer Lohn *  CHF 102'200.-CHF 136'300.-
* bei Vollzeitbeschäftigung

Risikobeitrag in % des versicherten Risikolohnes

(Invalidenrente in % des versicherten Risikolohnes)

 

Alter I II III IV
  (45%) (50%) (55%) (60%)
17 - 64/65 1.6% 1.7% 1.8% 1.9%

 

Verwaltungskostenbeitrag in % des versicherten Risikolohnes

 

Alter  
17 - 70 0.4%

 

Beitragsaufteilung in % (Arbeitgeber/Versicherter)

 

Option 1 Option 2 Option 3 Option 4
50%/50% 66.7%/33.3% 75%/25% 100%/0%