1. Ausstellungsdatum der Versicherungsbescheinigung

    Datum der Berechnungen der auf der Versicherungsbescheinigung angegebenen Leistungen. Diese ersetzt alle vorangegangenen Bescheinigungen. Falls Ihre persönlichen Angaben geändert haben (Zivilstand, Adresse, etc.), bitte umgehend Ihrer Pensionskasse mitteilen.
     

  2. Brutto-AHV-Jahreslohn

    Der Bruttojahreslohn beinhaltet die Gratifikation und den 13. Monatslohn. Für Arbeitnehmer, die eine unregelmässige Arbeitszeit haben, wird der Jahreslohn zu Beginn des Jahres festgelegt und Ende Jahr falls nötig angepasst, wobei eine Differenz von maximal 10 % toleriert wird. (Art. 13 des Vorsorgereglement)
     

  3. Versicherter Jahreslohn

    Der versicherte Lohn dient zur Basis für die Berechnungen der Beiträge und der Leistungen. Er entspricht üblicherweise dem Brutto-AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrags (Art. 14 des Vorsorgereglement).
     

  4. Beitragsansatz

    Dieser ist vom Alter abhängig (Art. 18 des Vorsorgereglement).
     

  5. Beiträge

    Die Beiträge berechnen sich vom versicherten Lohn und dem Beitragsansatz des Versicherten. Die monatlichen Beiträge werden zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. (Art. 20 des Vorsorgereglement).
     

  6. Alterskapital

    Aufgrund der jährlichen Festlegung des Zinses, projezieren wir Ihnen das Kapital mit 2 %. Dies ist der Betrag welcher im ordentlichen Rentenalter ausbezahlt wird, falls der Versicherte eine Kapitalauszahlung wünscht. Falls Sie eine Kapitalauszahlung wünschen, müssen Sie dies mindestens 3 Monate im Voraus der Kasse schriftlich mitteilen, ansonsten wird Ihnen automatisch eine Rente ausbezahlt. (Art. 33 des Vorsorgereglement)
     

  7. Altersrente im Alter von 64 / 65 Jahren

    Das ist die projezierte Rente, welche Sie im ordentlichen Rücktrittsalter erhalten würden. Sie berechnet sich: Kapital mal Umwandlungssatz (Art. 31 des Vorsorgereglement)
     

  8. Invalidenrente

    Der Jahresbetrag der vollen Invalidenrente wird in Prozenten des letzten versicherten Risikolohnes definiert.
     

  9. Ehegattenrente

    Stirbt ein Versicherter, so hat sein überlebender Ehegatte (Art. 40 des Vorsorgereglement) oder Partner (Art. 43 des Vorsorgereglement) Anspruch auf eine Rente bis er selbst verstirbt oder wieder heiratet (Art. 40-44 des Vorsorgereglement).
     

  10. Kinderrente

    Sobald ein Versicherter eine Invaliden- oder Altersrente erhält, hat er Anspruch auf eine Kinderrente für jedes seiner Kinder, gemäss den Bedingungen unter Artikel 45 bis 47 des Reglements. Im Todesfall hat das Waisenkind Anspruch auf eine Kinderrente.
     

  11. Todesfallkapital

    Anrecht auf ein Todesfallkapital haben Hinterbliebene, ohne dass Ausspruch auf Ehegatten- oder Partnerrente besteht (Art. 48 bis 50 des Vorsorgereglement).
     

  12. Freizügigkeitsleistung

    Ist das vorhandene Alterskapital zum Zeitpunkt der Ausstellung der Versicherungsbescheinigung. (Art. 56 bis 60 des Vorsorgereglement).

  13. Wohneigentumsförderung (Art. 61 und 62 des Vorsorgereglement)

    1. Informiert Sie über den verfügbaren Betrag für eine Finanzierung, eine Rückzahlung von Hypothekardarlehen oder eine Verpfändung betreffend Wohneigentum.

    2. Der Betrag, welcher zu diesem Zweck benötigt wurde.

    3. Ob eine Verpfändung getätigt wurde oder nicht.
     

  14. Leistung bei Scheidung

    Betrag, welcher bei einer Scheidung von der Freizügigkeitsleistung abgezogen wird. (Art. 54 und 55 des Vorsorgereglement)

  15. Mögliche Einkaufsleistung

    Um die maximale mögliche Einkaufsleistung zu bestimmen, können Sie bei der Pensionskasse ein Formular per E-Mail anfordern, indem Sie hier klicken