Bei Wunsch auf eine Kapitalauszahlung muss mindestens 3 Monate im Voraus ein schriftlicher Antrag an die PKSAV gestellt werden.
Es ist möglich eine teilweise Kapitalauszahlung zu verlangen und den Rest als Altersrente zu erhalten.
Die Kapitalauszahlung ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Ehegatten möglich. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt werden. Einkäufe, welche während der letzten 3 Jahre vor der Pensionierung getätigt worden sind, können nur in Form einer Altersrente bezogen werden (Art. 19 Abs 8).